Einzelhandel
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Entwicklung und Einrichtung ihrer Vertriebsnetze (Franchise, eigene Geschäfte, Einzel- oder Mehrmarkenhändler, Stände, Flughafenläden, Factory Outlets…) unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer jeweiligen Branche (Bekleidung, Schuhe, Lederwaren, Schmuck, Sportartikel, Presse…) und ihrer Entwicklungsvorhaben, ob regional, national oder international.
Wir haben eine umfassende Herangehensweise, die die Verhandlung und den Abschluss von Gewerbemietverträgen, die Beschäftigung von Verkäufern und anderen Vorführpersonal, die Werbung am Verkaufsort und außerhalb (Preiswerbung, Präsentation von Artikeln, Werbeaktionen, Verkauf…), die Sicherheit der Räumlichkeiten, usw. umfasst.
Unsere Tätigkeit konzentriert sich insbesondere auf den Aufbau und das Management von Vertriebsnetzen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Verhandlung und dem Abschluss ihrer Vertriebshändler- und Franchiseverträge, sowohl im Hinblick auf vorvertragliche Information als auch in der „Lebensphase“ der Vertriebsnetzte.
Unser Eingreifen kann leider auch notwendig werden, wenn es zu Streitigkeiten kommt, sei es mit einem Franchisenehmer, einem unabhängigen Händler, einem Vermieter, einem Mitarbeiter, einem Nachbarn, einer Behörde wie der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherangelegenheiten und Betrugsbekämpfung (DGCCRF, Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes) (Regelung des Verkaufs, der Produktpräsentation usw.).
E-commerce
Online-Verkauf
Unsere Anwälte beraten seit langem in Fragen des Versandhandels, sowohl im Zivilrecht als auch im Hinblick auf den Verbraucherschutz sowie allen Sondergesetzen, die für bestimmte regulierte Produkte/Dienstleistungen (Arzneimittel, Online-Spiele usw.) zur Anwendung kommen. Wir unterstützen Sie vollumfänglich bei allen Fragen betreffend den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen auf elektronischem Wege an jedweden Kundenkreis (Verbraucher, Fachleute). Insbesondere werden wir im Rahmen der folgenden Operationen tätig:
- Compliance-Audit von Internetverkaufsseiten (Überprüfung des vollständigen Vorhandenseins – und, falls erforderlich, Überarbeitung/Formulierung – von vorvertraglichen und anderen vorgeschriebenen Informationen – Gesetz für Vertrauen in die digitale Wirtschaft, französisches Datenschutzgesetz/DSG-VO;
- Überarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, Nutzungsbedingungen), die den Verkauf von Produkten/Dienstleistungen im Versandhandel regeln, einschließlich der zugehörigen Dokumente (Widerrufsformulare, Datenschutzerklärungen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten und Cookies/Tracker, usw.;
- Entwurf oder Überarbeitung von Verträgen mit allen Akteuren der Lieferkette (Spediteure, Logistiker, Makler, Hersteller usw.), Zahlungsdienstleistern (PayPal, EC-Karte/Visa-Zahlungslösungsanbieter usw.) sowie Anbietern von Lösungen für dematerialisierte Rechnungen;
- Entwurf oder Überarbeitung von Verträgen über Entwicklung/Lieferung/Hosting/Wartung der E-Commerce-Internetseite;
- Unterstützung bei Online-Kommunikationsmaßnahmen (E-Mailing/SMS-Kampagnen, Display-Werbung etc.) unter Einhaltung der DSG-VO und des Verbraucherschutzgesetzbuches;
- Reservierung von Domain-Namen, und Schutz der Marke im Internet (SEO-Management);
- Festlegung der Regeln für die Verwaltung/Moderation von Inhalten, die auf interaktiven Seiten (Blogs, Foren usw.) online gestellt werden.
Digitalisierung des In-Store-Verkaufsprozesses: von „Click & Collect“ bis „E-Booking“
Zahlreiche Marken bieten jetzt an:
- eine Abholung der Ware in der Verkaufsstelle nach Bestellung über eine Internetseite oder per E-Mail (Click & Collect) oder per Telefon (Call & Collect);
- Vorbereitung eines Kaufs, indem man das/die Produkt(e) zunächst identifiziert und dessen/deren Kauf vor Ort endgültig bestätigt wird (E-Reservierung).
Vertraut mit diesen Themen, die rechtlich schwierige Fragen der Einordnung sowie der anwendbaren Vorschiften aufwerfen, begleiten unsere Anwälte Sie bei allen Fragen, die die zunehmende Digitalisierung der Verkaufskanäle, aber auch der Verkaufspunkte stellt (Ausstattung der Verkäufer mit Tablets oder Apps zur Verschreibung-/Empfehlungsunterstützung, vernetzte Displays, usw.).
Omnikanalität und Data Governance
Da sie darin besteht, dem Verbraucher (der sich über egal welchen Vertriebskanal informieren und seinen Kauf erledigen können muss) ein globales und kohärentes Erlebnis über alle Vertriebskanäle hinweg zu bieten, ist Omnikanalität für viele Marken der Schlüssel zum Erfolg geworden. Sie erfordert eine perfekte Beherrschung der Daten: Produktdaten (Referenzen, Preise, technische Informationen, etc.), Ladendaten (Adresse, Öffnungszeiten, Produktverfügbarkeit, etc.) und Kundendaten (Kaufhistorie, Kosten/Referenzen, Profil, etc.). Unsere Anwälte, Experten im Datenschutzrecht, unterstützen Sie bei der Erstellung einer Datenerfassungs-, -nutzungs- und -speicherungspolitik, die alle anwendbaren Vorschriften (DSG-VO, Geschäftsgeheimnisse, Wettbewerbsrecht, Urheberrechtsschutz usw.) berücksichtigt.