Ein fachübergreifendes Team
Wenn unsere Expertise gefragt ist, bilden unsere Anwälte fachübergreifende Teams, um Betreiber oder Akteure im Rahmen industrieller Großprojekte (Industriezonen und Sonderwirtschaftszonen) oder Infrastruktur-Großprojekte (insbesondere Autobahnen, Straßen, Dämme, Brücken, Stadien und Sportarenen) bei der Verhandlung und/oder Durchführung von Konzessions-, Bau- oder Projektplanungsverträgen zu beraten und zu unterstützen.
Umfassendes Fachwissen
Unsere Anwälte sind mit den bei internationalen Bauprojekten weit verbreiteten (Muster-)Verträgen der International Federation of Consulting Engineers (FIDIC) ebenso vertraut wie mit den nationalen Gesetzen und Vorschriften, da sie an der Ausarbeitung mehrerer Gesetzbücher zum öffentlichen Vergaberecht mitgewirkt haben, darunter insbesondere die Gesetzbücher der Elfenbeinküste und Gabuns, sowie deren Umsetzungstexte, wie z. B. das Lastenheft und allgemeine Bedingungen (Cahier des Clauses et Conditions Générales (CCCG)), das für öffentliche Bauaufträge in der Republik Elfenbeinküste gilt. Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche praktische Erfahrung mit Verwaltungsverträgen auf dem französischen Festland, in den Überseedepartements oder im französischsprachigen Afrika, mit öffentlichen Bau- oder Projektplanungsverträgen sowie mit öffentlich-privaten Partnerschaften (Public-Private-Partnerships (PPP), die zur Umsetzung solcher großen Infrastrukturprojekte eingerichtet werden. Unsere auf die Baubranche und deren Akteure spezialisierten Anwälte verfügen über eine anerkannte mehr als dreißigjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Bauwesens. Zusammen mit unseren international tätigen Anwälten bilden sie eine fachübergreifende Praxisgruppe zur Beratung und Unterstützung von Betreibern oder Akteuren von Großprojekten, einschließlich bestimmter Staaten oder öffentlicher Einrichtungen in West- oder Zentralafrika. Falls erforderlich, können wir auch einen kompetenten Techniker empfehlen, der die aufgetretenen Probleme sorgfältig und zeitnah bearbeitet. Auf Wunsch des Mandanten kann die fachübergreifende Praxisgruppe sowohl bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen als auch bei der Einholung von Angeboten oder bis zum Ablauf verschiedener Garantiefristen des Projekts tätig werden.
Prozessführung
Im Falle eines Rechtsstreits, insbesondere bei der Anrufung eines Schiedsgerichts z.B. nach der ICC-Schiedsgerichtsordnung betreuen unsere Anwälte alle Aspekte des Verfahrens und nehmen an der Vorbereitung der Sachverständigen auf das Kreuzverhör (cross-examination) teil. Das fachübergreifende Team sorgt für eine kontinuierliche Begleitung des geplanten Vorhabens, berichtet dem Mandanten regelmäßig über sein Handeln und nimmt eine periodische Bewertung der wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Risiken vor.