Baurecht

Unser Team verfügt über eine mehr als dreißigjährige solide Erfahrung auf dem sehr speziellen Gebiet des Bauwesens, und zwar sowohl auf dem französischen Festland als auch in den Übersee-Départements und dem französischsprachigen Afrika.

Unsere Anwälte, die auf diesem Gebiet großes Ansehen genießen, beraten und unterstützen sämtliche Akteure des Bauwesens sowie Investoren und Infrastrukturbetreiber während der gesamten Laufzeit eines Bauvorhabens, unabhängig von dessen Größe. Sie unterstützen KMUs, mittelständische Unternehmen und sehr große Baukonzerne, Architekten, Projektleiter oder auch öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von öffentlich-rechtlichen oder privat-rechtlichen Bauvorhaben. Unsere Anwälte werden bereits in der Beratungs- oder Ausschreibungsphase tätig und begleiten Sie bis zur Urkundenaushändigung, dann während der Entwicklung des Bauvorhabens sowie bei den Bauarbeiten. Nach der Abnahme unterstützen wir Sie bei allen Problematiken rund um die Rechnungslegung (Abrechnung, Mängelrüge) bis zum Ablauf der verschiedenen Garantie- oder Testzeiträume, insbesondere der im Baurecht vorgesehenen besonderen Zehnjahresgarantie (Bauleistungsversicherung). Im letzteren Fall können unsere Anwälte von der Versicherung des Bauherrn beauftragt werden. Die Formen unserer Intervention sind sehr vielfältig und beruhen auf einem umfassenden Verständnis der technischen Probleme (Erdbau, Sanitäranlagen, Straßen; Spezialarbeiten und Tiefgründungen; Gerüstbau; Stahlbeton- und Spannbetonkonstruktionen; Vorfertigungen; Mauerwerk, Ausbauarbeiten; Vorhandensein von Asbest oder Blei bei Sanierungsarbeiten und/oder schweren Umbauarbeiten).
Auftragstechnik
Unsere langjährige und umfangreiche Erfahrung hilft uns bei der Erstellung, Analyse, Überarbeitung und/oder Verhandlung von Vertragsdokumenten, sowohl administrativer als auch technischer Art, aber auch beim Abschluss von Vergleichen im Interesse unserer Mandanten.
Vertragsmanagement
Auf Wunsch des Mandanten stellen wir eine kontinuierliche Überwachung des geplanten Bauvorhabens bis zur Abnahme sicher, auch vor Ort. In diesem Zusammenhang nehmen wir außerdem eine Einschätzung und Steuerung aller wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Risiken vor. Dazu bieten wir eine spezifische, an die Erwartungen unserer Mandanten angepasste Unterstützung in Form von operativen Leistungen an. Diese Leistungen variieren je nach Phase des Bauvorhabens, reichen von der Unterzeichnung des Vertrags bis zur Rechnungslegung, und passen sich den Besonderheiten des geplanten Bauvorhabens an. Zu unseren Leistungen zählen die Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen, die perfekt auf die durchzuführenden Bauvorhaben abgestimmt sind (Vertragsgestaltung, Risikomanagement etc.), aber auch die Erstellung einer systematischen Sammlung bzw. Übersicht aller Dokumente.
Streitigkeiten und Gerichtsverfahren - Mediation

Bei der Vertretung der Interessen unserer Mandanten greifen wir ebenfalls auf unsere langjährige Erfahrung zurück. Sollte eine gütliche Beilegung der Streitigkeiten nicht möglich sein, vertreten wir unsere Mandanten natürlich auch im Rahmen von (Eil-)Verfahren vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten, sei es in erster Instanz oder im Berufungsverfahren. Wenn möglich, setzen wir uns auch für eine Streitschlichtung mithilfe einer Mediation ein (insbesondere vor dem Centre de médiation et d’arbitrage de Paris – CMAP, also dem Zentrum für Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit von Paris, oder vor dem Médiateur des Entreprises, also dem Mediator für Unternehmen).

Parteien- oder Gerichtsgutachten
Wir bieten unsere Unterstützung und unser Fachwissen in jeder Phase der zu ergreifenden Maßnahmen an. Dies gilt auch für Probleme die im Zusammenhang mit der im Baurecht vorgesehenen besonderen Zehnjahresgarantie oder einer als Naturkatastrophe eingestuften Dürreperiode entstanden sind. Je nach Problemstellung sorgen wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten für die schrittweise Festlegung der wesentlichen Punkte des zu erstellenden Gutachtens und der Beauftragung eines Technikers. Dieser kann entweder, im Rahmen eines gütlichen Verfahrens, einvernehmlich von den Parteien ernannt werden oder aber, im Falle eines streitigen Verfahrens, auf Antrag einer der Parteien vom zuständigen Richter im Eilverfahren ernannt werden. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten bei Gerichts- und Sachverständigenterminen sowie in der Endphase der Erstellung des Gutachtens, um eine umfassende, fundierte und relevante fachliche Analyse bzw. Ausarbeitung sicherzustellen. Eine solche ist vor allem für die erfolgreiche Durchführung eines darauffolgenden Gerichtsverfahrens notwendig, aber auch um doch noch eine gütliche Einigung zu finden. Die Vorschläge des Sachverständigen werden bei der Entwicklung einer Argumentationslinie und im Rahmen von Verhandlungen üblicherweise berücksichtigt. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung auf diesem Gebiet und unserer Beziehungen zu den Akteuren aus der Baubranche, kann unsere Tätigkeit im Falle eines Parteiengutachtens auch darin bestehen, einen Techniker zu empfehlen, um den aufgetretenen Problemen sorgfältig und schnell zu entgegnen.

Verantwortliche(r) Partner

Pierre Le Breton Partner

Eve Derouesné Partnerin

Christoph Schödel Partner