Nationale und internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Die Schiedsgerichtsbarkeit – und insbesondere die internationale Schiedsgerichtsbarkeit – ist ein zentraler Bestandteil unserer Kanzlei, die sowohl privat-rechtliche als auch öffentlich-rechtliche Unternehmen, sowie Staaten, in diversen Branchen berät und vertritt.

Mit einem erfahrenen, multikulturellen und mehrsprachigen Team setzen wir alles daran, eine effektive, an Ihre Bedürfnisse angepasste Strategie zu verfolgen. Bei unserer täglichen Arbeit und der Bearbeitung Ihrer Akten stehen für uns Flexibilität, Sorgfalt und Engagement im Vordergrund.

Dank unserer langjährigen Erfahrung in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit haben wir ein umfassendes Know-how in der Beilegung komplexer und bereichsübergreifender Streitigkeiten sowie eine wertvolle Kenntnis Afrikas und Asiens erworben, die es uns ermöglicht, als strategische Partner unserer Mandanten tätig zu werden, und zwar von der Entstehung des Rechtsstreits bis hin zu seiner Beendigung. Wir begleiten Sie während allen Phasen eines Rechtsstreits: Strategieentwicklung, Beweissicherung und -suche, Risikobewertung und Einschätzung möglicher Entschädigungsleistungen, Durchführung von Sicherstellungs- oder Vollstreckungsverfahren.

Tätigkeitsschwerpunkte:

Handels- und Investitionsschiedsgerichtsbarkeit

Unser Team verfügt über eine breite Erfahrung in der Handels- und Investitionsschiedsgerichtsbarkeit vor den wichtigsten internationalen Institutionen, wie zum Beispiel: ICC, ICSID, HKIAC, CCJA, DIS und CAS.

Die Komplementarität unserer Anwälte ermöglicht es, selbst in Fällen mit hohem finanziellen, politischen und industriellen Risiko mit Finesse und Engagement tätig zu werden, unabhängig von dem auf den Rechtsstreit anwendbaren Recht und der Sprache, insbesondere auch dank Unterstützung durch unser internationales Netzwerk Pangea-Net.

Einer unserer Partner ist auch als Schiedsrichter vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS), also dem Schiedsgericht für Sport, in Lausanne (Schweiz) tätig.

Rechtsstreitigkeiten vor und nach dem Schiedsverfahren

Schiedsgerichtsverfahren können im Vorfeld oder im Anschluss daran zu wesentlichen technischen Rechtsstreitigkeiten führen, über die von den staatlichen Gerichten zu entscheiden sind. Unser Team interveniert daher strategisch vor und nach jedem Schiedsverfahren, wie z.B. im Rahmen der Erhebung von Rechtsmitteln und Vollstreckungsklagen.

Sektoren:

  • Öffentlich-private Partnerschaften
  • Bauvorhaben und große Infrastrukturprojekte
  • Neue Technologien, Verteidigung und Biometrie
  • Energie, Umwelt und Bergbau
  • Logistik und Transport
  • Sport


Zuletzt bearbeitete Fälle:

Beratung eines afrikanischen Staates gegen ein Unternehmen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten

Beratung eines afrikanischen Staates gegen ein Unternehmen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten in einem UNCITRAL-Schiedsverfahren, das auf der Grundlage des Abkommens über die Förderung, den Schutz und die Garantie von Investitionen zwischen den Mitgliedstaaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC-Abkommen) eingeleitet wurde und sich auf die Verweigerung der Verlängerung einer Bergbaugenehmigung bezog, das zu einem Schiedsspruch zugunsten des afrikanischen Staates führte.

Streitwert: 200 Mio. $
Sitz des Schiedsverfahrens: Paris
Sprachen: Englisch/Französisch

Beratung eines afrikanischen Staates gegen ein portugiesisches Unternehmen

Beratung eines afrikanischen Staates gegen ein portugiesisches Unternehmen in einem Schiedsverfahren im Zusammenhang mit der Kündigung eines Vertrags über den Bau einer vom Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten Straße, das zu einem Schiedsspruch zugunsten des afrikanischen Staates führte.

Streitwert: 12 Mio. €
Sitz des Schiedsverfahrens: Paris
Sprache: Französisch

Beratung eines französischen Verteidigungs- und Luftfahrtunternehmens gegen ein tunesisches Unternehmen

Beratung eines französischen Verteidigungs- und Luftfahrtunternehmens gegen ein tunesisches Unternehmen in einem ICC-Schiedsverfahren im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Reparatur eines Militärschiffs, das zu einem Schiedsspruch zugunsten des französischen Unternehmens führte

Streitwert: € 3 Mio.
Sitz des Schiedsverfahrens: Paris
Sprache: Französisch

Beratung eines singapurischen Konzerns und seiner libanesischen Tochtergesellschaft gegen ein kongolesisches Unternehmen

Beratung eines singapurischen Konzerns und seiner libanesischen Tochtergesellschaft gegen ein kongolesisches Unternehmen in einem ICC-Schiedsverfahren im Zusammenhang mit einer Aktienabtretung – Verfahren anhängig.

Streitwert: 10 Mio. €
Sitz: Paris
Sprache: Englisch/Französisch

Beratung eines afrikanischen Staates gegen ein spanisches Unternehmen

Beratung eines afrikanischen Staates gegen ein spanisches Unternehmen in drei ICC-Verfahren im Zusammenhang mit Straßen- und Sportinfrastrukturverträgen – Verfahren anhängig.

Streitwert: 170 Mio. €
Sitz: Paris
Sprache: Französisch

Beratung eines afrikanischen Staates gegen ein tunesisches Unternehmen

Beratung eines afrikanischen Staates gegen ein tunesisches Unternehmen in einem UNCITRAL-Schiedsverfahren, das auf der Grundlage des Abkommens über die Förderung, den Schutz und die Garantie von Investitionen zwischen den Mitgliedstaaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC-Abkommen) im Zusammenhang mit Verträgen über Infrastruktur und sozialen Wohnungsbau eingeleitet wurde.

Streitwert: 300 Mio. €
Sitz: Paris
Sprache: Französisch

Beratung eines afrikanischen Staates gegen ein Unternehmen vor Ort

Beratung eines afrikanischen Staates gegen ein Unternehmen vor Ort in einem ICC-Verfahren zur Durchsetzung von Telekommunikationsverträgen.

Streitwert: 50 Mio. €
Sitz: Paris
Sprache: Französisch

Beratung eines afrikanischen Staates gegen einen Zusammenschluss von Unternehmen

Beratung eines afrikanischen Staates gegen einen Zusammenschluss von Unternehmen in einem ICC-Verfahren im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrages über die Herstellung von amtlichen Personenstandsdokumenten

Streitwert: 45 Mio. €
Sitz: Paris
Sprache: Französisch

Beratung eines afrikanischen Staates gegen ein libanesisches Unternehmen

Beratung eines afrikanischen Staates gegen ein libanesisches Unternehmen in einem ICC-Verfahren im Zusammenhang mit der Ausführung von Verträgen in Umweltangelegenheiten – Verfahren anhängig.

Streitwert: 150 Mio. €
Sitz: Paris
Sprache: Französisch

Klage auf Nichtigerklärung eines Schiedsspruchs im Zusammenhang mit einer öffentlich-privaten Partnerschaft für Immobilieninfrastruktur

Klage auf Nichtigerklärung eines Schiedsspruchs im Zusammenhang mit einer öffentlich-privaten Partnerschaft für Immobilieninfrastruktur, wegen Anfechtung der Entscheidung über die Unzuständigkeit und Verletzung des kontradiktorischen Prinzips, die Gegenstand einer Entscheidung zugunsten unseres Mandanten war – Berufungsgericht Paris.

Klage auf Nichtigerklärung eines Schiedsspruchs im Zusammenhang mit einem Bauvertrag wegen Verstoßes gegen das internationale Prinzip des ordre public

Klage auf Nichtigerklärung eines Schiedsspruchs im Zusammenhang mit einem Bauvertrag wegen Verstoßes gegen das internationale Prinzip des ordre public (Verletzung der staatlichen Souveränität, Verfahrensbetrug und Korruption) – Verfahren anhängig – Berufungsgericht Paris.

Klage auf Nichtigerklärung eines Schiedsspruchs im Zusammenhang mit mehreren Infrastrukturverträge

Klage auf Nichtigerklärung eines Schiedsspruchs im Zusammenhang mit mehreren Infrastrukturverträge (Straßen, Brücken, Militärschule) wegen Verstoßes gegen das internationale Prinzip des ordre public (Korruption) – Verfahren anhängig – Berufungsgericht Paris.

Vertretung der Interessen eines indischen Unternehmens

Vertretung der Interessen eines indischen Unternehmens in einer dem Schiedsverfahren vorgeschalteten Verhandlungsphase im Zusammenhang mit dem Bau von Stromleitungen in einem westafrikanischen Staat.

Vertretung der Interessen einer internationalen Gruppe

Vertretung der Interessen einer internationalen Gruppe in einer dem Schiedsverfahren vorgeschalteten Verhandlungsphase im Zusammenhang mit Umweltangelegenheiten in einem westafrikanischen Staat.

Verantwortliche(r) Partner

Georges Arama PARTNER

Martin Riedel Partner

Sportschiedsgerichtsbarkeit

Seit Anfang der 80er Jahre ist eine kontinuierliche Zunahme von Rechtsstreitigkeiten im Bereich des (Profi-)sports zu verzeichnen. Anfang der 1980er Jahre stellte sich angesichts des Fehlens einer unabhängigen Instanz, die sich auf sportbezogene Probleme spezialisiert hat und befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu erlassen, die Frage nach der Beilegung von Sportstreitigkeiten. So wurde die Idee des Court of Arbitration for Sport (CAS), also dem Schiedsgericht für Sport, geboren. Der damalige Präsident dieser Institution, Juan Antonio Samaranch, beauftragte sodann Kéba Mbaye, Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag, eine Arbeitsgruppe zu gründen und zu leiten, welche die Erstellung der Gründungstexte dieser Institution zur Aufgabe hatte. Aufgrund seiner Erfahrung, die er vor allem bei Fußballvereinen sowie in seiner Funktion als Rechtsberater der ersten und damals einzigen Vereinigung aller Präsidenten der besagten Fußballvereine gesammelt hat, wurde François Klein 2003 zum CAS-Schiedsrichter ernannt. CAS-Schiedsrichter werden nach dem Prinzip der „Kooptation“ ernannt. L’arbitre (ou les arbitres) désigné s’appuie sur un conseiller du TAS qui suit la procédure de bout en bout mais il est bien évident que l’expérience acquise par notre cabinet permet d’entourer François Klein des compétences nécessaires pour traiter le dossier ; il siège ainsi dans des litiges en langue française comme en langue anglaise. Die Tätigkeit eines Schiedsrichters im Rahmen des CAS erfordert sowohl Erfahrung in der Prozessführung, insbesondere in Schiedsgerichtsverfahren, als auch Kenntnisse des jeweiligen Sports, aber vor allem: großes Interesse am Sport. Der oder die ernannte/n Schiedsrichter wird/werden von einem CAS-Berater unterstützt, der das Verfahren von Anfang bis Ende begleitet. Darüber hinaus ermöglicht uns die von unserer Kanzlei erworbene Erfahrung natürlich, François Klein die besten Rahmenbedingungen zur Bearbeitung seiner Fälle zu bieten. Seine Arbeit erledigt er auf Französisch und Englisch. Obwohl in den letzten Jahren Fußball im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stand, weitete sich sein Tätigkeitsbereich nach und nach auch auf viele andere Sportarten aus. Die Ausübung der Schiedsgerichtsbarkeit ist vor allem auf Grund der Tatsache möglich, dass er in all den 35 Jahren, die er bereits auf diesem Gebiet tätig ist, so vielfältige Erfahrungen gesammelt hat. Darüber hinaus ist François Klein auch eingetragener Schiedsrichter bei der Chambre Arbitral du Sport (CAS), also der Schiedsgerichtskammer für Sport, deren Aufgabe es ist, Rechtsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Sport oder sportbezogenen Aktivitäten zu schlichten, die ihr von den Parteien übertragen werden. Diese Schiedsgerichtskammer ist eine Einrichtung des Comité Nationale Olympique et Sportif Français (CNOSF), also des Nationalen Olympischen und Sportkomitees Frankreichs, und befasst sich hauptsächlich mit rein französischen Streitigkeiten, während sich die CAS auch internationalen Streitigkeiten widmet.

Verantwortliche(r) Partner

François Klein Partner