Wirtschaftsstrafrecht

In Frankreich können auch juristische Personen strafrechtlich verfolgt werden. Im normalen Tagesgeschäft können daher Unternehmen und ihre Manager mit einer Vielzahl von Situationen konfrontiert werden, die sie einer strafrechtlichen Haftung aussetzen. Wir wissen, wie belastend und zeitaufwendig die daraus resultierenden Verfahren für unsere Mandanten sein können, insbesondere bei unbeabsichtigten Verstößen in Bereichen, in denen das strafrechtliche Risiko angesichts der umfangreichen und sich ständig ändernden Vorschriften (z.B. Arbeitshygiene, Arbeitsschutz) nicht hinreichend vorhersehbar und abschätzbar ist. Ebenso können Unternehmen Opfer von Straftaten werden, die gravierende Folgen für den Ruf und die wirtschaftliche und finanzielle Lage eines Unternehmens haben können. (z.B. Cyberkriminalität; Warenlieferungsbetrug).

Unser Team begleitet seine Mandanten in diesen heiklen Momenten, die dazu führen können, dass sie bestimmte Bereiche ihrer Geschäftstätigkeit sehr genau analysieren müssen.

Wir begleiten unsere Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens, aber auch im Vorfeld, um ihr strafrechtliches Risiko zu begrenzen (Audits, Beratung, Strukturierung von Vollmachten und Untervollmachten, Schulung von Managern und Unterstützungsfunktionen etc.)

Dank der starken Synergie zwischen den Anwälten der verschiedenen Abteilungen und der Effizienz der Teamarbeit, die uns auszeichnet, ist unser Team in der Lage, unsere Mandanten neben den „klassischen“ wirtschaftsrechtlichen Fällen (Veruntreuungen von Gesellschaftsvermögen (abus des biens sociaux), Unterschlagungen, abus de confiance, Betrug, CEO Fraud, etc.) in hochspezialisierten Strafverfahren (Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht etc.) zu unterstützen.

Allgemeines Wirtschaftsstrafrecht
Beratung und Prozessführung im Rahmen von Strafverfahren wegen Veruntreuungen von Gesellschaftsvermögen (abus des biens sociaux), Unterschlagungen, abus de confiance, Lieferbetrug, CEO Fraud etc. unabhängig davon, ob unsere Mandanten Opfer, Angeklagte oder Zeugen sind.
Internationale strafrechtliche Zusammenarbeit
Beratung und Prozessführung in den französischen Teilen internationaler Strafverfahren, sei es die Ausweitung von im Ausland eingeleiteten Ermittlungen auf das französische Staatsgebiet, die Vernehmung im Rahmen internationaler Abkommen, Strafverfolgung durch eine ausländische Staatsanwaltschaft, etc.
Arbeitsstrafrecht/Wirtschaftsstrafrecht

Beratung und Prozessführung im Rahmen behördlicher Kontrollen (z.B. durch das französische Gewerbeaufsichtsamt oder die französischen Rentenversicherungen) und strafrechtlicher Ermittlungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (z.B. bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Hygieneauflagen, Verstöße gegen Dokumentationspflichten), Beratung zur der in Frankreich vorgeschriebenen Dokumentation (z.B. des Dokuments zur Risikobewertung am Arbeitsplatz (DUER), sowie verschiedenster unternehmensinterner Leitlinien (plan de prévention, plan général de coordination, kurz PGC, oder eines plan général de coordination de sécurité et de protection de la santé (PGCSPS), sowie zum Vorliegen von Sicherheitsprotokollen); Begleitung bei Fragen zur illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit, Scheinwerkverträge (délit de marchandage), unerlaubte Leiharbeit, irreguläre Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Behinderungstatbestände im Bereich Arbeitnehmervertretung (délit d’entrave), Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung).

Umweltstrafrecht

Beratung und Prozessführung im Rahmen von Strafverfolgungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Umweltrecht, die in Frankreich zu verwaltungsrechtlichen (z.B. durch den Präfekt/ das Regionalamt für Umwelt, kurz DREAL) oder strafrechtlichen Sanktionen führen können (Verstöße gegen die Vorschriften der Gesetzte zu den klassierten Anlagen mit besonderem Gefahrenpotential für die Umwelt (ICPE) / des Wasserschutzgesetzes (IOTA): Betrieb einer Anlage ohne die erforderlichen Genehmigungen, Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften, illegale Verwertungillegaler Transport von gefährlichen oder ungefährlichen Abfällen, Verschmutzung von Anlagen und Böden usw.).

Baustrafrecht
Beratung und Prozessführung im Rahmen von Verfahren, die sich auf bauliche Anlagen beziehen, die ohne Genehmigung oder unter Missachtung ihrer Bestimmungen errichtet wurden, um eine mit einem Zwangsgeld verbundene Wiederherstellung der baulichen Anlagen zu vermeiden.
Cyberkriminalität
Beratung und Prozessführung im Zusammenhang mit Angriffen auf automatisierte Datenverarbeitungssysteme, Cyberkriminalität, Ransomware, Phishing usw. (in der Ermittlungs-, Beweis-, Vorverfahrens- und Prozessphase).

Begleitung und Umsetzung einer Reihe von vielfältigen Präventivmaßnahmen, wie z. B.: organisatorische und technische Analyse der Cybersicherheit mit Hilfe von Partner-Experten (Intrusionstests, Konfigurationsaudits, Schwachstellenanalyse/-forschung); die Erstellung eines angemessenen Plans mit Behebungsmaßnahmen und die Einführung einer Leitlinie für die Sicherheit digitaler Inhalte und deren Verwaltung.

Verantwortliche(r) Partner*

*in Abstimmung mit den Partnern, die für die anderen betroffenen Bereiche zuständig sind (IT-Recht und Recht des Geistigen Eigentums, Handels-, Wettbewerbs- & Vertriebsrecht, Umweltrecht & Raumplanung, etc…).

Jean-François Davené Partner

François Klein Partner

Anne-Laure Méry Counsel

Christoph Schödel Partner

Cédric Vanderzanden Partner