Prozessführung
Strategisch bringen wir bei der Verteidigung sowohl die gerichtliche Immunität als auch die Unanwendbarkeit der französischen Gesetzgebung über Einzel- und Massenkündigungen aus wirtschaftlichen Gründen auf diplomatische Einrichtungen vor. Seit über 30 Jahren haben wir ein fundiertes Fachwissen in der Anwendung des Arbeitsrechts auf die Mitarbeiter konsularischer Einrichtungen entwickelt. So waren wir direkt an der Entstehung einer ständigen Rechtsprechung des Cour de Cassation (Kassationsgerichtshof) zur Unanwendbarkeit der Regeln der Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen auf Botschaftsmitarbeiter und zum Fehlen eines Verzichts auf die Unanwendbarkeit dieser Regeln beteiligt. Da Arbeitnehmer häufig das Argument des stillschweigenden Verzichts auf die Unanwendbarkeit vorbringen, begleiten wir diese Einrichtungen auch im Vorfeld der Kündigungen, um die Position zu stärken, die wir später vor dem Richter vertreten werden.
Beratung
Wir sind Spezialisten für die Erstellung von Dokumenten, mit denen die Regeln für die in einer Botschaft oder einem Konsulat tätigen Mitarbeiter festgelegt werden. Dabei stimmen wir die Vorgaben des ausländischen Rechts mit dem französischen Recht ab.