Energie
Unsere Kanzlei verfolgt aufmerksam die Entwicklungen im Energiesektor, der vielfältige Perspektiven für unsere Mandanten bietet, aber manchmal auch komplex sein kann, da er Fragen des öffentlichen Rechts, des Wettbewerbsrechts, des Steuerrechts, des Immobilienrechts und des Gesellschaftsrechts und dies sowohl national als auch international berührt.   Die Multidisziplinarität unseres Teams ermöglicht es uns, unsere französischen und/oder ausländischen Mandanten bei ihren Projekten zu unterstützen und alle Fragen zu behandeln, mit denen die Akteure des Energiesektors konfrontiert sind.   Insbesondere verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der erneuerbaren Energien und beraten und unterstützen regelmäßig Vermögensverwalter und Entwickler, die Wind- und Photovoltaikparkprojekte in ganz Frankreich finanzieren, veräußern oder in diesem Bereich investieren möchten.
Projektentwicklung Erneuerbare Energien

Projektgestaltung unter Berücksichtigung des Gesellschaftsrechts und möglicher Partnerschaften (Gesellschaftervereinbarungen, Partnerschaftsverträge, Dienstleistungsverträge, etc.); Grundstückssicherung (Überlassungsverträge, Erbpachtverträge, Erbbaurechte, Dienstbarkeitsvertrag, usw.); Finanzierung; Bau (EPC, O&M, Liefervertrag etc.); behördliche Genehmigungen (Umweltgenehmigung, Baugenehmigung etc.), Tarif- und Netzanschlusssicherung (Einspeisetarifvertrag, Verträge über die Marktprämie, Ausschreibung, Aggregationsvertrag, Netzanschlussvertrag etc.)

Projekt-Audit Erneuerbare Energien

Prüfung und Analyse des Datenraums; Erstellung von entsprechenden Berichten in Französisch, Englisch oder Deutsch.

Finanzierung /M&A

Erstellung der Vertragsdokumentation (bei Finanzierungen: auf Seiten der Bank oder des Kreditnehmers; bei M&A: Verkäufer- oder Erwerber), Führung der Verhandlungen und Kommunikation mit den Parteien; Abstimmung mit technischen Beratern.

Prozessführung bei Projekten im Bereich erneuerbarer Energien

Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten zivil-, verwaltungs- und strafrechtlicher Art im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb von Projekten. Im Verwaltungsrecht vertreten wir unsere Mandanten z.B. bei Einsprüche gegen behördliche Genehmigungen wie Umwelt-oder Baugenehmigungen sowie bei Verfahren zum Einspeisetarif oder zur Marktprämie. Zivilrechtlich begleiten wir sie z.B. bei Einsprüchen von Anwohnern. Strafrechtlich werden wir z.B. in Verfahren bei Betrieb einer für den Umweltschutz klassifizierte Anlage ohne Genehmigung (sog. installation classée pour la protection de l’environnement, kurz ICPE) oder bei Nichteinhaltung von Auflagen tätig.

Unsere Mandanten

  • Entwickler von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien
  • Investoren (Fonds/Family Offices) im Bereich erneuerbarer Energien
  • Banken