Gesundheit & Beauty

Gesundheit

Biotechnologie

Unsere Anwälte beraten seit langem Start-ups und innovative Unternehmen im Biotech-Sektor. Sie begleiten diese Unternehmen durch alle Lebensphasen und bringen dabei insbesondere die Expertise der Kanzlei in folgenden Bereichen ein

  • Gesellschaftsrecht (Gründung, Umwandlung, Kapitalbeschaffung, etc.);
  • Vertragsrecht (Partnerschaft/Konsortien, Gemeinschaftsentwicklung /Gemeinschaftseigentum, Übertragung/Lizenzierung von Patenten und/oder Know-how, etc.);
  • Arbeitsrecht (Einstellungen, Entlassungen, Umstrukturierungen) ;
  • außergerichtliche und gerichtliche Verfahren, insbesondere Verfahren vor der Nationalen Kommission für Arbeitnehmererfindungen (CNIS, Commission nationale des inventions de salariés).
Gesundheitsdaten und mobile Gesundheit

Aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse des Datenrechts und der digitalen Rechte unterstützen unsere Anwälte die Anbieter von mobilen Gesundheitslösungen und -geräten sowie alle Akteure, die Gesundheitsdaten nutzen (Forschungsabteilungen, Labore, Forschungszentren, professionelle Netzwerke usw.) bei ihren Forschungsprojekten, Studien und Bewertungen auf der Grundlage von Gesundheitsdaten, insbesondere aus medizinisch-administrativen Datenbanken des Nationalen Gesundheitsdatensystems (PMSI, SNIIRAM usw.), zu denen der Health Data Hub den Zugang verwaltet. Dabei konzentrieren sie sich auf folgende Arbeiten:

  • Rechtmäßigkeitsprüfungen (in Bezug auf die DSG-VO, Art. 72 ff. des französischen Datenschutzgesetzes und das Gesetz über das öffentliche Gesundheitswesen);
  • Formalitäten (Erklärung der Übereinstimmung mit den Referenzmethoden, falls erforderlich, Erstellung eines CNIL-Zulassungsantrags usw.);
  • Vertragsgestaltung und/oder -verhandlung (Solidarhaftungsverträge, Unterauftragsvergabe usw.);
  • Die Erstellung oder Prüfung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (Data Protection Impact Assessments, DPAs).
Open Data
Unsere Anwälte unterstützen Akteure im Gesundheitswesen auch im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Wiederverwendung von öffentlichen Daten im Rahmen von „Open Data“ (Prüfung der erworbenen Rechte an den Daten und Informationen, die in digitalen Bibliotheken zur Verfügung stehen, sowie Prüfung der Lizenzen für die Wiederverwendung öffentlicher Informationen usw.).
Unsere Mandanten
  • Biotech
  • Labore
  • Forschungsinstitute
  • Beratungsunternehmen (Gesundheitsdaten)
  • Beauty

    Eine umfassende Begleitung von Anfang bis Ende. Unsere Kanzlei begleitet seit mehreren Jahrzehnten die Beautybranche (Parfüm und Kosmetik, Hautpflege…) und unterstützt die Fachleute dieser Branche während des gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte und Innovationen.

    Schutz
    Aufgrund ihrer umfangreichen Erfahrungen im Urheberrecht sind unsere Anwälte von der Geburt einer Erfindung bis hin zur Bestimmung der rechtlichen Schutzstrategie für Schönheitsprodukte und ihre Bestandteile, wie Formulierungen und Verpackungen (Wahl des geeigneten gewerblichen Schutztitels – Marke, Patent, Design, usw. -, des relevanten Gebiets oder der relevanten Gebiete, des Schutzgegenstandes…), beteiligt. Wir erledigen alle Vorprüfungen (Recherche nach dem Stand der Technik…), die Formalitäten für die Anmeldung beim Nationalen Institut für gewerbliches Eigentum (INPI, Institut national de la propriété industrielle) und den zuständigen ausländischen Ämtern (Gemeinschaftsanmeldung, internationale Anmeldung…), und schließlich die Vertretung im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten (Beschlagnahmungen von Nachahmungen …).
    Marketing

    Unsere Anwälte begleiten die Akteure in der Vermarktungskette von Beautyprodukten, durch die Analyse und Unterstützung in Bezug auf:

    • die geltenden Vorschriften und Unterstützung bei der Produktkonformität (Benennung der verantwortlichen Person, Prüfung der Produktzusammensetzung, Erstellung des Produktinformationsdossiers (DIP), Prüfung der Etikettenkonformität, Meldung auf dem Meldeportal für kosmetische Produkte (CPNP, Cosmetic Products Notification Portal), vor dem Inverkehrbringen usw.);
    • den Import/Export außerhalb der Europäischen Union oder den innergemeinschaftlichen Erwerb aller Beautyprodukte;
    • die Ausarbeitung und/oder Verhandlung aller Verträge betreffend: (i) den Einkauf (AGB, Rahmenvertrag, Liefervertrag…), (ii) den B2B-Verkauf (AGB, Vertriebsverträge – exklusiv, selektiv, Franchisenehmer; andere Formen des verbundenen Handels -, Partnerschaft…) oder den B2C-Verkauf (gegebenenfalls einschließlich der Analyse von Werbeaktionen wie Treueprogramme, Verkäufe mit Boni, Geschenke, Wettbewerbe, Lotterien usw.);
    • Prüfung und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für Online-Verkaufsplattformen (AGB, Datenschutzerklärung, Impressum, Verbraucherschutzgesetzbuch / Gesetz für Vertrauen in die digitale Wirtschaft / französische Datenschutzbehörde (CNIL, Commission nationale de l’informatique et des libertés) usw.);
    • Multichannel-Verkauf (Click & Collect, E-Booking…).
    Kommunikation

    Dank ihrer juristischen Expertise sind unsere Anwälte in der Lage, alle Kommunikationsvorgänge von Geschäftspersonen im Beautysektor abzusichern, insbesondere in Bezug auf:

    • Online-Suchmaschinenlistung (Strategie und Prüfung im Hinblick auf die Verletzung von Rechten Dritter, Vermeidung der Suchmaschinenlistung von illegalen Inhalten…);
    • Werbung (Analyse der Rechtmäßigkeit im Hinblick auf das Verbraucherschutzgesetzbuch, Produktvorschriften und Vorschriften für spezielle Verwendungen) in traditionellen Medien, online (soziale Netzwerke) oder über den Omnichannel (Drive-to-store-Kampagnen).
    Unsere Mandanten
  • Parfüm- und Kosmetikmarken
  • Vertriebsgesellschaften von Schönheitsprodukten
  • Online-Verkaufsplattformen für Schönheitsprodukte
  • Hersteller (von Verpackungen, Formulierungen, Full-Service) und Lieferanten von Inhaltsstoffen
  • Messeveranstalter