Arbeitsrecht

Mit seiner fachübergreifenden Praxis im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht berät und vertritt unser „Arbeitsrechts“-Team seine Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Unser Team arbeitet sowohl mit privaten Unternehmen (KMUs und Großkonzernen) als auch mit öffentlichen Unternehmen verschiedenster Branchen sowie Botschaften und Konsulaten zusammen. Unser Team besteht aus französischen, deutschen und italienischen Anwälten, die unsere Mandanten sowohl in ihrer Muttersprache als auch in Englisch beraten und verfügt über eine genaue Kenntnis der Herausforderungen, die das Arbeitsrecht mit sich bringt.

Die genaue Kenntnis der Erwartungen der Unternehmenswelt ermöglicht es uns, unsere Mandanten in ihren Beziehungen zu ihren Mitarbeitern und den Arbeitnehmervertretungen effizient zu begleiten. In diesem Zusammenhang sind wir hartnäckig, wenn es um die Interessen unserer Mandanten geht. Unser Ansatz ist es, Probleme aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, um sicherzustellen, dass wir unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls die beste Lösung finden.
Unternehmensgründung / Entwicklung der Geschäftstätigkeit
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Bestimmung des anwendbaren Tarifvertrags und bei der Änderung der Geschäftstätigkeit: Änderung des Tarifvertrags / Harmonisierung der tarifvertraglichen Situation.
Ausarbeitung von Arbeitsverträgen

Wir entwerfen für unsere Mandanten Arbeitsverträge aller Art: unbefristete Verträge (CDI), befristete Verträge aller Art (z.B. CDD, contrats de chantiers, Professionalisierungs- und Lehrverträge (contrats de professionnalisation et d’apprentissage), Teilzeitverträge (contrats de travail à temps partiel), Zeitarbeits- und Arbeitskräfteüberlassungsverträge (contrats d’intérim et de mise à disposition), sowie Einstellungszusagen (promesses d’embauche) und individuelle Vereinbarungen wie Überstundenpauschalen oder Entsendungsverträge.

Audits, Due Diligences
Wir unterstützen die Mandanten der Kanzlei bei allen Arten von Audits, sowohl im Rahmen von Fusionen und Übernahmen als auch im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit/Compliance ihrer internen Prozesse.
Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsdokumenten

Wir entwerfen Betriebsvereinbarungen zu jeglichem Thema: Arbeitszeit, Stellenverwaltung und Karrierewege, berufliche Gleichstellung, Zusatzvergütungen wie Gewinnbeteiligung, etc. Wir erstellen auch interne Dienstordnungen, Dienstanweisungen, einseitige Verpflichtungszusagen und Charten (u. a. zum Home Office, zum Recht auf Freiheit von beruflicher Kommunikation außerhalb der Arbeitszeit (droit à la déconnexion), zu Firmenwagen oder zur Spesenabrechnung).

Unterstützung bei der Umsetzung der Arbeitsschutzpflichten
Als Spezialisten für die im Rahmen der Pandemie in den Mittelpunkt gerückten Pflichten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, erstellen wir für unsere Mandanten die in Frankreich notwendigen Unterlagen, wie das Dokument betreffend die Risikobewertung, sowie Dienstanweisungen im Bereich Arbeitsschutz. Bei Arbeitsunfällen unterstützen wir unsere Mandanten in enger Zusammenarbeit mit dem Strafrechtsteam auch beim Management von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Insbesondere im Bereich Sozialversicherungsverfahren haben wir eine besondere Expertise entwickelt, sei es bei Verfahren zur Anfechtung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten vor den Krankenkassen oder vor den zuständigen Gerichten, Anfechtung des Grads der teilweisen Berufsunfähigkeit, unentschuldbares Fehlverhalten.
Leitende Angestellte und Mandatsträger
Wir verfügen zudem über eine besondere Kompetenz im Zusammenhang mit leitenden Angestellten und Mandatsträger, ihrer Vergütung und ihrer Rechte gegenüber der französischen Arbeitslosenversicherung (Pôle Emploi) entwickelt.
Internationale Mobilität
Wir unterstützen die Mandanten der Kanzlei im Rahmen aller internationalen Mobilitätsprojekte (Einwanderung, Entsendung, Auswanderung).
Unterstützung bei Wahlen der Arbeitnehmervertretungen 
Wir organisieren regelmäßig und unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter Wahlen der Arbeitnehmervertretungen in den Unternehmen unserer Mandanten. Dabei legen wir den Wahlkalender fest, berechnen die Mitarbeiterzahl (manchmal komplex aufgrund besonderer Situationen, wie z.B. Teilzeitarbeit), ermitteln die Wahlkollegien, erstellen die Wahlvorbereitungsvereinbarung und anschließend die Wahlniederschrift.
Begleitung im Rahmen von Kündigungen / Aufhebungsverträgen
Wir begleiten unsere Mandanten im Rahmen von Einzelkündigungen aus persönlichen Gründen (Unzulänglichkeit, Verschulden, Berufsunfähigkeit, etc.) und aus wirtschaftlichen Gründen, unabhängig davon, ob es sich um normale oder geschützte Arbeitnehmer oder leitende Angestellte handelt, und begleiten unsere Mandanten auch im Rahmen von Sozialplänen (PSE), was die Ausarbeitung aller für das Verfahren notwendigen Dokumente beinhaltet.
Unterstützung im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten vom Erhalt der Klage eines Arbeitnehmers bis zur Entscheidung vor allen Arbeitsgerichten, Berufungsgerichten und Verwaltungsgerichten.
Im Rahmen dieser Unterstützung legen wir im Vorfeld eine auf den Rechtsstreit abgestimmte Strategie fest, um den damit verbundenen Risiken vorzubeugen, bewerten nach einer eingehenden Analyse des Sachverhalts die Höhe des Verurteilungsrisikos und begleiten unsere Mandanten dann in allen Phasen des Verfahrens.

Verantwortliche(r) Partner

Uwe Augustin Partner

Patrick Berjaud PARTNER

Valérie Orsini-Morgado PARTNERIN

Quitterie Maguin-Kohn Partnerin