Die Kanzlei klein • wenner entstand durch den Zusammenschluss zweier unabhängiger Kanzleien und langjähriger Partner: KGA Avocats und Wenner.
Zwei charismatische und visionäre Gründer: Theo Klein und Wolfgang Wenner
Der Gründer von KGA Avocats, Théo Klein, leistete seinen Eid im Jahr 1945 und war zunächst bei der Pariser und dann bei der israelischen Rechtsanwaltskammer als Anwalt tätig. Seine ausgeprägte Persönlichkeit war unter Kollegen und in der Zivilgesellschaft bekannt. Darüber hinaus war er für verschiedene Institutionen tätig, unter anderem von 1983 bis 1989 als Vorsitzender des Conseil représentatif des institutions juives en France (CRIF), also des Dachverbands der jüdischen Organisationen Frankreichs. Er schätzte den Laizismus, war berüchtigt für seine Dialoge und zeigte sich vielseitig engagiert. Im Jahr 1973 ließ er sich beruflich an der berühmten Pariser Avenue des Champs-Elysées, Hausnummer 44, nieder. Als Folge von Zusammenschlüssen mit anderen Wirtschaftsanwälten und Juristen wurde die Kanzlei 1978 in Klein & Associés umbenannt. Als 1993 die britische Anwaltskanzlei Theodore Goddard dazu kam und damit die internationale Ausrichtung der Kanzlei verstärkt wurde, erfolgte die Umbenennung in Klein Goddard Associés, später KGA.
Zugrundeliegende internationale Vision
Mandantenorientierter Ansatz
Aufgrund der Tatsache, dass Théo Klein Unternehmen in einem sehr frühen Stadium besuchte, um ihre Erwartungshaltungen besser zu verstehen, wurde er Vorreiter dessen, was moderne Rechtspraxis heute ist. So positionierte er seine Kanzlei binnen kürzester Zeit in der aufstrebenden Geschäftswelt, mit einer Klientel bestehend aus leitenden Persönlichkeiten der Industrie, und zwar insbesondere in den Branchen Kommunikation (Jean-Luc Lagardère, Sylvain Floirat), Finanzen (Edmond de Rothschild) und Tourismus (Gilbert Trigano). In einer kultivierten, seriösen und zugleich entspannten Atmosphäre entwickelte Klein ein langfristiges partnerschaftliches Verhältnis zu seinen Mandanten, denen er noch heute in allen Phasen und Aspekten ihrer Entwicklung zur Seite steht (Aufbau von Bündnissen, Finanzierungen, Vertragsgestaltung usw.). Des Weiteren antizipiert die Kanzlei seit jeher Marktentwicklungen. So hat sie bereits in den 1990er Jahren die Entstehung eines öffentlichen Wirtschaftsrechts und eines Profisportrechts sowie zuletzt, Ende 2010, die Entstehung eines Datenrechts erahnt. Unter der Leitung von François Klein, der die Kanzlei in den 2000er Jahren übernahm, setzte die Kanzlei ihre Modernisierung fort und baute Teams von Spezialisten auf, die als führend in diesen Themen anerkannt sind und bestens auf die Probleme ihrer Mandanten eingehen können.
Seit der Gründung durch Wolfgang Wenner hat sich Wenner diesen Ansatz der Mandantenorientierung und -betreuung ebenfalls zu eigen gemacht. Er war davon überzeugt, dass deutsche Unternehmen, die in Frankreich expandieren wollen, mehr als nur einen Anwalt suchen, sie suchen einen Partner, einen echten Menschen, dem sie vertrauen können, der ihnen hilft, ein neues Land, eine neue Kultur, eine neue Denkweise zu entdecken und zu verstehen. Ein Beweis für die Relevanz dieses Ansatzes ist, dass die meisten historischen Mandanten der Kanzlei – große Konzerne und KMUs, viele im Familienbesitz, insbesondere in verschiedenen Industriesektoren (Werkzeugmaschinen, Industrie- oder Konsumgüter, industrielle Prozesse, Logistik) – Wenner seit Jahrzehnten treu geblieben sind. Seit den 1990er Jahren unterstützt Wenner ebenfalls italienische Unternehmen bei ihren Investitionen bzw. ihrer Präsenz in Frankreich. Die Entwicklung des Rechts der erneuerbaren Energien in Frankreich im Jahr 2000, aber schon zuvor in Deutschland, hat außerdem dazu geführt, dass Wenner solide Erfahrungen in diesem Sektor sammeln konnte. Luxusgüter sind ein weiterer wichtiger Bereich von Wenners Tätigkeit.